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Beihilfe und private Krankenversicherung.

 

DBV Krankenversicherung für Beamte und Referendare mit Beihilfeanspruch ideal

Als Beamter und Referendar müssen Sie sich in der Privaten Krankenversicherung gegen die Risiken bei Krankheit oder auch zum Beispiel Schwangerschaft absichern. Sie haben dadurch den großen Vorteil, alle Top-Leistungen der Privaten Krankenversicherung wie Chefarztbehandlung und Einzel- oder Zweibettzimmer für sich in Anspruch nehmen zu können. Dafür bekommen Sie vom Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dann die Beihilfe. Ihren Eigenanteil zum Beispiel bei der DBV Krankenversicherung tragen Sie natürlich selbst.

Als Staatsdiener privat statt gesetzlich versichert

Mit einer privaten Krankenversicherung wie bei der DBV Krankenversicherung, die Sie als Beamter oder Lehrer zwingend abschließen müssen, haben Sie aber auch viele Vorteile in der Behandlung und im Komfort. Sie müssen sich auch nicht davon abschrecken lassen, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen, wenn Sie privat versichert sind und den Anspruch auf Beihilfe haben. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zahlt der Staat als Dienstherr Ihnen die eine Hälfte des Beitrages. Das entspricht praktisch dem Arbeitgeberanteil bei gesetzlich versicherten Angestellten. Lediglich Ihren Eigenanteil müssen Sie wie andere Arbeitnehmer auch zum Beispiel bei der DBV Krankenversicherung selbst bezahlen.

Familienangehörige erhöhen den Beihilfeanteil

Auch Ehepartner oder Kinder können im Rahmen der Beihilfe in der Privaten Krankenversicherung mit abgesichert werden. Dazu steigt auf Antrag der Beihilfesatz, den der Staat seinen Beamten zahlt, sogar auf bis zu 70 %. Sie sollten sich bei Ihrer Dienststelle und / oder Beihilfestelle darüber rechtzeitig informieren lassen. Bei der DBV Krankenversicherung können Sie zusätzlich auch weitere Ergänzungsversicherungen abschließen, um noch mehr Komfort und Leistungen im Krankheitsfall zu nutzen oder auch weitere Risiken absichern zu lassen. Die DBV Krankenversicherung berät dazu natürlich auch jederzeit, wie Sie sich individuell am besten in Ihrer Berufs- und Lebenssituation absichern können.

Freie Heilfürsorge für den Sicherheitsbereich durch den Staat

Angehörige der Sicherheitsbehörden wie Polizei, JVA und Feuerwehr bekommen während der Dienstzeit statt der anteiligen Beihilfe sogar 100% freie Heilfürsorge. Weil diese freie Heilfürsorge mit Eintritt in den Ruhestand endet und dann durch die (anteilige) Beihilfe ersetzt wird, entsteht dann eine Deckungslücke. Sie können sich aber am besten schon zu Zeiten der freien Heilfürsorge bei der DBV Krankenversicherung dagegen absichern. Sie sollten sich auf jeden Fall rechtzeitig informieren, wie Sie im Alter diese Deckungslücke durch Wegfall der freien Heilfürsorge schließen können.

 

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